Bestens aufgestellt bei Unfallversorgung
Etwa 45 Prozent der Unfallverletzungen betreffen die Hand. Dies betrifft insbesondere auch Arbeitsunfälle. Diese Handverletzungen werden in der Regel anfangs von Ärzten, auch den Unfall- (D-) -Ärzten versorgt, die nicht über die Zusatzqualifikation „Handchirurgie“ gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer verfügen. Die Zusatzqualifikation „Handchirurgie“ verlangt als Basis entweder den Facharzt für Chirurgie, Orthopädie oder plastische Chirurgie. Erst dann kann die weitere Qualifikation „Handchirurgie“ erworben werden.